Das Glühwein- und Cocktailmobil ist ein Lieferdienst. Alkoholische Getränke dürfen nur ausgeliefert werden, wenn eine Bestellung vorliegt, es also einen Ansprechpartner gibt, der “den Deckel bezahlt”. Es ist hingegen nicht erlaubt, einfach irgendwo hinzufahren, die Türen zu öffnen und Bestellungen anzunehmen. Dann bräuchte man eine Schankerlaubnis. Die wiederum gibt es nur, wenn man auch Toiletten zur Verfügung stellt und eine feste Adresse oder einen Standplatz hat, oder wenn ein Veranstalter (Festival, Sportfest, etc.) vorher eine Schankerlaubnis für sein Event beantragt hat.
Wenn wir also gefragt werden, ob wir an einem Abend irgendwo hinkommen, damit die Nachbarschaft sich dann vor Ort Getränke bestellen kann, ist das nicht erlaubt! Jemand muss vorab die Bestellungen sammeln und uns dann beauftragen. Wenn etwas vergessen wurde, zu bestellen und uns das bei Ankunft von dem Ansprechpartner mitgeteilt wird, kann die Bestellung noch geändert werden.
Auch, wenn wir auf ein Privatgrundstück kommen, muss es dort einen Ansprechpartner geben. Wir dürfen zum Beispiel auch nicht aus einer Garageneinfahrt heraus Getränke an Passanten verkaufen.
Wenn wir auf einer öffentlichen Straße stehen, so ist nur eine Standzeit von 10 Minuten erlaubt. Zwischen zwei Haltepunkten muss ein Abstand von 100m liegen (der Gesetzgeber ist ja nicht dumm). Wenn wir also weiterfahren müssen, liegt es nicht daran, dass es uns bei Euch nicht gefällt.
Der Verzehr am Glühweinmobil ist nur dann erlaubt, wenn wir auf einem Privatgrundstück stehen und die anderen o.a. Regeln eingehalten werden. Es ist nicht erlaubt, im öffentlichen Raum die Getränke anzunehmen und direkt am Fahrzeug zu verzehren, weil wir dann wieder ein Schankbetrieb wären, den es aber mobil (also z.B. ohne Toiletten) nicht gibt.
Aus dem Grund ist es erforderlich, die Bestellung über unseren Shop abzuwickeln, Kontaktdaten zu hinterlassen und die Volljährigkeit zu bestätigen.
Wir bitten um Verständnis, dass es hier keinen Interpretationsspielraum gibt. Wir können und wollen nicht gegen Regeln und Gesetze verstoßen, weil ansonsten das Glühweinmobil sofort stillgelegt würde.